Schnurlostelefone nach aktuellem DECT-Standard sind aus baubiologischer Sicht prinzipiell
nicht empfehlenswert, da sie mit biologisch kritischen gepulsten Mikrowellen
funktionieren. Mit dem Mobilteil am Ohr erreicht man Strahlungsintensitäten, die deutlich
über jenen liegen, bei denen Wissenschaftler biologische Effekte wie
Hirnstromveränderungen, die Öffnung der Blut-Hirn-Schranke, Störung bzw. Schädigung
des Nerven-, Hormon- und Immunsystems, der DNA und Zellmembran, Einschränkung der
Motorik- und Gedächtnisleistung gefunden haben. Bei vielen DECT-Modellen funkt die
Basisstation zudem nonstop, also auch ohne dass telefoniert wird, eine inakzeptable,
völlig unnötige, raumübergreifende Langzeitbelastung im weiteren Umfeld der Geräte.
Wenn es trotz aller vorliegenden Warnungen - auch seitens der Strahlenschutzbehörden,
Ärzte, Verbände, Initiativen... - dennoch ein DECT-Schnurlostelefon sein muss, so
sollten Mindestanforderungen zur Reduzierung des Strahlungsrisikos beachtet werden.
Mindestanforderungen für ein strahlenreduziertes
DECT-Schnurlostelefon:
1. Komplette Abschaltung aller Funkwellen sofort nach Beendigung des Gesprächs, egal wo
sich das Mobilteil befindet und wie viele Mobilteile an der Basis gemeldet sind
2. Kontinuierliche, bedarfsangepasste, automatische Leistungsregelung während des
Telefonates beim Mobilteil und an der Basis und/oder fest einstellbare Reduzierbarkeit der
Sendeleistung um mindestens 90 %, am besten in Stufen bis 99,9 % (30 dB), da mit derart
reduzierter Strahlung in den meisten Fällen noch gut telefoniert werden kann
3. Basis- und Ladestation getrennt, um die Basis an Plätzen installieren zu können, die
möglichst weit von sensiblen Bereichen wie Schlaf- und Kinderzimmern entfernt sind
4. Freisprecheinrichtung, optionaler Headset mit feldfreien Zuleitungen (z.B. Aero) und/
oder externe Funkantenne mit feldfreier Zuleitung (z.B. Ferrit) und Abschaltung der
integrierten Antenne, um den Abstand vom Mobilteil zum Kopf vergrößern zu können Auch
bei Erfüllung der Mindestanforderungen bleibt die größte Strahlenbelastung beim
schnurlosen Telefonieren die mit der Funkantenne am Kopf.
Deshalb sind Kabeltelefone zu bevorzugen, speziell für längere
Gespräche, Schnurlose nur gezielt und ausnahmsweise.
Die Mindestanforderungen dürfen ohne den einleitenden Satz, dass Schnurlostelefone aus
baubiologischer Sicht prinzipiell nicht zu empfehlen sind, nicht veröffentlicht werden.
Aktuelle "strahlungsarme" DECT-Telefone mit EcoMode+ bzw. Full-EcoMode, die nach
Beendigung eines Gespräches sowohl den Hörer als auch die Basisstation komplett
ausschalten, egal wo sich der oder die Hörer befinden:
Bezeichnung
Orchid LR4610 und LR4610 Duo sowie LR4620Tund LR4620 DuoT Swissvoice Avena 748 und 758
sowie Eurit 748 und 758
Siemens Gigaset C380 und C385 sowie A580 und A585
Siemens Gigaset SL780 |
Hersteller
www.strahlungsfrei.com (Orchid, Schweiz)
www.swissvoice.net (Swissvoice, Schweiz)
www.gigaset.com/de (Siemens, Deutschland) www.gigaset.com/de (Siemens, Deutschland) |
Diese Schnurlostelefone sind auch im Fachhandel und
Elektronikmärkten erhältlich. Achtung: Die
EcoMode-Funktion muss bei einigen DECT-Geräten (Siemens) erst aktiviert werden,damit sie
funktionieren kann. Werksseitig werden die Geräte teilweise als
Dauerstrahler ausgeliefert. Siemens weist in den Gebrauchsanleitungen nur marginal auf die
EcoMode-Funktionen hin. (Stand 11/2008)
Quelle: Artikel in der Zeitschrift Wohnung+Gesundheit Nr. 128 des Instituts für
Baubiologie+Ökologie in Neubeuern (IBN)
CT1+ Telefone dürfen ab 1. Januar 2009 offiziell nicht mehr
betrieben werden
Die Bundesnetzagentur schrieb am 25.11.2008 an das
Institut für Baubiologie+Ökologie in Neubeuern (Auszug): Ab dem 1. Januar 2009 dürfen
daher schnurlose Telefone der Standards CT1 + und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland nicht mehr betrieben werden, Im Hinblick auf den fortschreitenden
Mobilfunknetzausbau in dem von Geraten des Standards CT1+ genutzten Frequenzbereich
(885-887 / 930-932 MHz) steigen die Risiken einer Störung an. Eine störungsfreie Nutzung
von CT1+-Geräten ist bei einem ausgebauten Mobilfunknetz nicht gegeben. Darüber hinaus
sind die schutzwürdigen Interessen und Rechte des neuen Zuteilungsinhabers für den
öffentlichen digitalen zellularen Mobilfunk zu berücksichtigen.
Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei
der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher
einer Störung fest, wird der Nutzer auf die ausgelaufene Frequenzzuteilung hingewiesen
und aufgefordert, das Gerät außer Betrieb zu nehmen.
Wenn erneute Beschwerden dokumentieren, dass die Störung anhält, weil das störende
CT1+-Gerät nicht außer Betrieb genommen wurde, kommt eine förmliche Anordnung der
Außerbetriebnahme in Betracht und kann der Aufwand für die Ermittlung der
Störungsursache in Rechnung gestellt werden. Dieser Sachverhalt stellt zudem eine
Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann.
Quelle:
www.baubiologie.de/site/news/aktuelles/2008/11/3126ein.php |