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Elektrosmog und baubiologische Messtechnik

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Informationen zu Schnurlostelefonen

Schnurlostelefone nach aktuellem DECT-Standard sind aus baubiologischer Sicht prinzipiell nicht empfehlenswert, da sie mit biologisch kritischen gepulsten Mikrowellen funktionieren. Mit dem Mobilteil am Ohr erreicht man Strahlungsintensitäten, die deutlich über jenen liegen, bei denen Wissenschaftler biologische Effekte wie Hirnstromveränderungen, die Öffnung der Blut-Hirn-Schranke, Störung bzw. Schädigung des Nerven-, Hormon- und Immunsystems, der DNA und Zellmembran, Einschränkung der Motorik- und Gedächtnisleistung gefunden haben.

Bei vielen DECT-Modellen funkt die Basisstation zudem nonstop, also auch ohne dass telefoniert wird, eine inakzeptable, völlig unnötige, raumübergreifende Langzeitbelastung im weiteren Umfeld der Geräte. Wenn es trotz aller vorliegenden Warnungen - auch seitens der Strahlenschutzbehörden, Ärzte, Verbände, Initiativen... - dennoch ein DECT-Schnurlostelefon sein muss, so sollten Mindestanforderungen zur Reduzierung des Strahlungsrisikos beachtet werden.

Mindestanforderungen für ein strahlenreduziertes DECT-Schnurlostelefon:

1. Komplette Abschaltung aller Funkwellen sofort nach Beendigung des Gesprächs, egal wo sich das Mobilteil befindet und wie viele Mobilteile an der Basis gemeldet sind

2. Kontinuierliche, bedarfsangepasste, automatische Leistungsregelung während des Telefonates beim Mobilteil und an der Basis und/oder fest einstellbare Reduzierbarkeit der Sendeleistung um mindestens 90 %, am besten in Stufen bis 99,9 % (30 dB), da mit derart reduzierter Strahlung in den meisten Fällen noch gut telefoniert werden kann

3. Basis- und Ladestation getrennt, um die Basis an Plätzen installieren zu können, die möglichst weit von sensiblen Bereichen wie Schlaf- und Kinderzimmern entfernt sind

4. Freisprecheinrichtung, optionaler Headset mit feldfreien Zuleitungen (z.B. Aero) und/ oder externe Funkantenne mit feldfreier Zuleitung (z.B. Ferrit) und Abschaltung der integrierten Antenne, um den Abstand vom Mobilteil zum Kopf vergrößern zu können Auch bei Erfüllung der Mindestanforderungen bleibt die größte Strahlenbelastung beim schnurlosen Telefonieren die mit der Funkantenne am Kopf.

Deshalb sind Kabeltelefone zu bevorzugen, speziell für längere Gespräche, Schnurlose nur gezielt und ausnahmsweise.

Die Mindestanforderungen dürfen ohne den einleitenden Satz, dass Schnurlostelefone aus baubiologischer Sicht prinzipiell nicht zu empfehlen sind, nicht veröffentlicht werden.

Aktuelle "strahlungsarme" DECT-Telefone mit EcoMode+ bzw. Full-EcoMode, die nach Beendigung eines Gespräches sowohl den Hörer als auch die Basisstation komplett ausschalten, egal wo sich der oder die Hörer befinden:

Bezeichnung

Orchid LR4610 und LR4610 Duo sowie LR4620Tund LR4620 DuoT Swissvoice Avena 748 und 758 sowie Eurit 748 und 758
Siemens Gigaset C380 und C385 sowie A580 und A585
Siemens Gigaset SL780
Hersteller

www.strahlungsfrei.com (Orchid, Schweiz)
www.swissvoice.net (Swissvoice, Schweiz)
www.gigaset.com/de (Siemens, Deutschland) www.gigaset.com/de (Siemens, Deutschland)

Diese Schnurlostelefone sind auch im Fachhandel und Elektronikmärkten erhältlich. Achtung: Die EcoMode-Funktion muss bei einigen DECT-Geräten (Siemens) erst aktiviert werden,damit sie funktionieren kann. Werksseitig werden die Geräte teilweise als Dauerstrahler ausgeliefert. Siemens weist in den Gebrauchsanleitungen nur marginal auf die EcoMode-Funktionen hin. (Stand 11/2008)

Quelle: Artikel in der Zeitschrift Wohnung+Gesundheit Nr. 128 des Instituts für Baubiologie+Ökologie in Neubeuern (IBN)

CT1+ Telefone dürfen ab 1. Januar 2009 offiziell nicht mehr betrieben werden

Die Bundesnetzagentur schrieb am 25.11.2008 an das Institut für Baubiologie+Ökologie in Neubeuern (Auszug): Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone der Standards CT1 + und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden, Im Hinblick auf den fortschreitenden Mobilfunknetzausbau in dem von Geraten des Standards CT1+ genutzten Frequenzbereich (885-887 / 930-932 MHz) steigen die Risiken einer Störung an. Eine störungsfreie Nutzung von CT1+-Geräten ist bei einem ausgebauten Mobilfunknetz nicht gegeben. Darüber hinaus sind die schutzwürdigen Interessen und Rechte des neuen Zuteilungsinhabers für den öffentlichen digitalen zellularen Mobilfunk zu berücksichtigen.

Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher einer Störung fest, wird der Nutzer auf die ausgelaufene Frequenzzuteilung hingewiesen und aufgefordert, das Gerät außer Betrieb zu nehmen.

Wenn erneute Beschwerden dokumentieren, dass die Störung anhält, weil das störende CT1+-Gerät nicht außer Betrieb genommen wurde, kommt eine förmliche Anordnung der Außerbetriebnahme in Betracht und kann der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt werden. Dieser Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann.

Quelle: www.baubiologie.de/site/news/aktuelles/2008/11/3126ein.php